UnternehmensGrün (Hg): Mit neuer Energie in die Zukunft

Artikel-Nr.: UG 07
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Abstract
Seit einiger Zeit beginnt die Öffnung des Energiemarktes zu greifen: Große Energieversorgungsunternehmen buhlen mit Billigangeboten um die Gunst der Kunden. Daneben präsentieren sich zahlreiche Newcomer mit unterschiedlichsten Ökostrom-Angeboten auf dem Markt. In dem Band werden die verschiedenen Facetten einer zukünftigen regenerativen Energieversorgung vorgestellt. Wie können Unternehmen als Verbraucher darauf reagieren? Welche Zukunftsaussichten haben die verschiedenen alternativen Energien (Wind, Sonne, Wasser, Biogas etc.)? Namhafte Autorinnen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik zeigen die Alternativen auf!

Vorwort
UnternehmensGrün: Der Energiemarkt der Zukunft
Der Wettbewerb auf dem Energiemarkt hat rasanter begonnen als von vielen erwartet wurde. Große Energieversorgungsunternehmen buhlen in Vierfarb-Annoncen mit Billigangeboten um die Gunst der KundInnen. Als Unternehmensverband begrüßen wir, dass nun endlich auch in der Energiebranche die Monopolwirtschaft der Vergangenheit angehört. Aber: Bei aller Freude über sinkende Preise darf nicht vergessen werden, dass es nicht nur um diesen Aspekt geht. Wichtige Anforderungen an eine zukunftssichere Energieversorgung ergeben sich auch aus den Erfordernissen der Umweltqualität und der Versorgungssicherheit.
Die Politik steht vor der Aufgabe, die Voraussetzungen für einen fairen Marktzugang aller Beteiligten zu schaffen. Gleichzeitig ist unstrittig, dass die klimapolitischen Ziele, zu denen sie sich verpflichtet hat, größerer Anstrengungen zur Reduktion klimaschädlicher Gase bedürfen. Dabei kann in den Zeiten eines zusammenwachsenden Europas und der Globalisierung der Blick nicht auf die nationalen Bedingungen verengt werden. Die Politik muss ihrer Verantwortung gerecht werden und politische Rahmenbedingungen schaffen, die eine umweltverträgliche und zukunftsfähige Energieversorgung ermöglichen. Wichtige Instrumente hierfür sind die Schaffung neuer und die konsequente Weiterentwicklung bestehender gesetzlicher Ansätze wie der Ökosteuerreform. Diese muss entschlossen weitergeführt, quantitativ stärker und qualitativ konsequenter weiter entwickelt werden. Gleichzeitig muss versucht werden, die im bisherigen Ansatz angelegten „Geburtsfehler" zu korrigieren:
Um eine signifikante Lenkungswirkung zu erreichen, bedarf es neben relevanter quantitativer Steuersätze entscheidend einer Ausrichtung der Steuer an Schadstoffwerten, außerdem muss sie auf der Primärenergieebene ansetzen. Nur so werden auf allen Ebenen der Energieverarbeitung und -umwandlung Anreize für einen umweltbewussten Umgang mit Energie geschaffen.
Um den Erfordernissen des Klimaschutzes gerecht zu werden und langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten, muss Strom aus regenerativen Energieträgern (mit Ausnahme der großen Wasserkraft) von der Ökosteuer befreit werden. Es ist unsinnig, die Erzeugung umweltfreundlichen Stroms zunächst durch Subventionen zu fördern und anschließend durch eine Ökosteuer zu verteuern und dadurch seine Wettbewerbsfähigkeit zu verschlechtern.
Es bedarf eines klaren gesetzlichen Rahmens, der gleiche Chancen zum Netzzugang für alle Beteiligten bietet. Dieser ist durch ein neues Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu definieren.
Die bisherige Verbändevereinbarung benachteiligt insbesondere kleinere Stromerzeuger und schafft keine fairen und transparenten Wettbewerbsbedingungen bei der Stromdurchleitung. Sie ist in vielen Fällen zu kompliziert und führt zu überhöhten Durchleitungsentgelten. Anstelle der bisherigen unverbindlichen Regelung muss eine praktikable, klar formulierte und verbindliche Verbändevereinbarung treten – oder, falls diese nicht erreichbar ist, eine gesetzliche Regelung der Netzzugangsbedingungen, die alle Stromanbieter gleich behandelt.
Um Interessenverfilzungen zu vermeiden, müssen Energieerzeugung und Netzbetreibung nicht nur abrechnungstechnisch, sondern auch organisatorisch klar voneinander getrennt werden.
Um dem von der EU-Kommission formulierten Ziel näher zu kommen, den Anteil der Kraftwärmekopplung (KWK) an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen, sollte eine Quotenregelung eingeführt werden. Die festzulegenden Quoten sind im Zeitablauf zu erhöhen. Dies wäre ein effizientes und marktwirtschaftlich konformes Instrument, um die umweltfreundliche Kraftwärmekopplung zu fördern. Die Erfahrungen in anderen Ländern – etwa Dänemark und Finnland – zeigen, dass ein hoher KWK-Anteil an der Stromproduktion nicht zwangsläufig zu höheren Strompreisen führt, da der Ausbau der KWK-Kapazitäten mit Effizienzverbesserungen verbunden ist. Außerdem hilft eine Quotenregelung den stromproduzierenden Stadtwerken, die vielfach mit KWK-Technologien arbeiten, sich auf dem Markt zu behaupten. Dazu ist es erforderlich, dass Stadtwerke künftig auch außerhalb ihres Versorgungsgebiets als Stromanbieter auftreten können. Die bisherigen Regelungen in den Gemeindeordnungen sind hierzu entsprechend zu ändern.
Die Durchleitungsentgelte sind in Abhängigkeit von der Strommenge und unabhängig von der Entfernung zu gestalten. Strom aus regenerativen Energiequellen und aus hocheffizienten KWK-Anlagen sollte bei den Durchleitungsgebühren gegenüber konventionellem Strom bevorzugt werden. Unter Berücksichtigung des Aufwands für die Netzbenutzung wäre ein Abschlag in Höhe von 50% denkbar.
Um den Strommarkt vor allem auch für die VerbraucherInnen möglichst transparent zu gestalten, sollte regenerativ erzeugter Strom mit einem international einheitlichen, verlässlichen Qualitäts- und Gütesiegel gekennzeichnet werden. Über entsprechende Zertifizierungen ist sicherzustellen, dass unter diesem Label tatsächlich nur Strom aus regenerativer Erzeugung angeboten und geliefert wird.
Unsere Forderung, angesichts der fortschreitenden Liberalisierung des Strommarktes für eine schnelle Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes (StrEG) zu sorgen, hat inzwischen Gehör gefunden. Wir erwarten, dass das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) insbesondere im Bereich der Photovoltaik (Anhebung der Vergütung auf die geforderten 99 Pf/kWh!) für einen ähnlichen Schub sorgen wird, wie das Vorläufergesetz im Bereich der Windkraft. Unübersehbar hat sich das Stromeinspeisungsgesetz auch im europäischen Vergleich bewährt. Insbesondere für die Windkraft hat es sich als ideales Markteinführungsinstrument erwiesen, das ohne den Einsatz staatlicher Haushaltsmittel für beeindruckende Zuwachsraten gesorgt hat. Die Zahl der Windkraftanlagen hat sich in Deutschland seit Inkrafttreten des Gesetzes 1991 auf über 6000 verzehnfacht. Dieser Aufschwung der Windenergie schafft Arbeitsplätze und exportfähiges Know-how. Die Kosten bewegen sich umgerechnet im Bereich von unter 0,02 Pfennigen pro Kilowattstunde. Die StromkundInnen spüren davon kaum etwas. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hebt nun die in das Vorläufergesetz aufgenommene Obergrenze von 5 Prozent auf und versucht sich an der schwierigen Aufgabe, mittels eines Referenzstandortsystems wirtschaftlich auskömmliche Vergütungssätze festzulegen, die durch ihre degressive Gestaltung auch die erwarteten Kostensenkungen berücksichtigen. Durch einen bundesweiten Ausgleich soll Wettbewerbsneutralität geschaffen werden. Auch unsere übrigen Forderungen – wie die faire Regelung der Netzanschluss- und Netzverstärkungskosten, die Aufnahme der Geothermie in den Geltungsbereich des Gesetzes, die Erhöhung der Vergütungssätze für Biomasse und die Einbeziehung der Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen wurden im neuen Gesetz berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund der Liberalisierung des Strommarktes muss aber weiter über alternative Marktförderinstrumente für erneuerbare Energien nachgedacht werden. Geprüft werden sollte, inwiefern eine zusätzliche Quote für erneuerbare Energieträger – neben der für die Kraftwärmekopplung – helfen kann, den mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz verbundenen bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
Dieser bürokratische Aufwand entsteht, da Anpassungen der Einspeisevergütungen energieträgerspezifisch erfolgen, an die tatsächlichen Produktionskosten für regenerativen Strom gekoppelt sind und in regelmäßigen Abständen der technologischen wie auch der Marktentwicklung angepasst werden müssen. Hierbei wird die Verfügbarkeit der einzelnen Energieträger berücksichtigt, die regional sehr unterschiedlich ist. Vermieden werden muss aber, dass die Dynamik des regenerativen Energiemarkts über politisch-bürokratische Eingriffe gebremst wird und dadurch nicht immer die kostengünstigsten und effizientesten Technologien zum Einsatz käme.
Mittels einer zusätzlichen (Mindest-)Quote könnte jeder Energieversorger verpflichtet werden, eine bestimmte Mindestmenge an Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen und zu vertreiben. Dabei bliebe es den Energieversorgern freigestellt, ob sie diesen „grünen" Strom selber produzieren oder von anderen Stromerzeugern kaufen. Werden die Mindestquoten im Zeitablauf erhöht, so entsteht ein ständig wachsender Markt für regenerativen Strom. Über die Verpflichtung sämtlicher Energieversorger zur Einhaltung der per Quote festgelegten (Mindest-)Abnahmemengen werden die zusätzlichen Kosten der regenerativen Energieerzeugung auf alle StromkundInnen gleichmäßig verteilt. Neben der angestrebten einfachen praktischen Handhabung kann ein solches Quotensystem dazu beitragen, dass auch Strom aus erneuerbaren Quellen an geeigneten Standorten möglichst kostengünstig und mit den besten Technologien erzeugt wird. Durch die erhöhte Vergütung für Solarstrom aus Photovoltaikanlagen ist dafür Sorge getragen, dass es dabei nicht zu einer Benachteiligung des voraussichtlich noch über Jahre mit höheren Produktionskosten belasteten Photovoltaik-Stroms kommt.

Inhaltsverzeichnis
UnternehmensGrün: Der Energiemarkt der Zukunft / UnternehmensGrün: Stellungnahme zur Ökosteuerreform / Dr. Joachim Nitsch (Dt. Zentrum für Luft- und Raumfahrt): Perspektiven der Energieversorgung / Dr. Felix Christian Matthes (Öko-Institut Berlin): Stromexporte aus Osteuropa – Werden die Bemühungen um Klimaschutz und Atomausstieg dadurch konterkariert?
Der neue Strommarkt / Günter Benik (Naturstrom AG): Marktentwicklung und Vermarktungschancen / Heinz Wieland (Modell Hohenlohe):  Stromkauf Hohenlohe und das Förderprojekt „ecoSTAR"/ Ursula Sladek (Elektrizitätswerke Schönau) Jeder Stromkunde kann sich jetzt entscheiden. Das Beispiel Elektrizitätswerke Schönau / Dr. Harald Schützeichel (SAG Solarstrom AG): Vermarktungschancen für Solarenergie / Anton Lutz (Kraftwärmeanlagen GmbH): Ökologisch und ökonomisch –  Optimierte Blockheizkraftwerke und Holzheizprojekte / Julian Aicher (Regional Regenerativ / Wasserkraft – alte Energie mit neuer Zukunft?
Finanzierungs- und Organisationmodelle / Dr. Burghard Flieger (Verein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens): Energie-Einkaufsgenossenschaft – Eine Zukunftsinvestition  zur Absatzsicherung von Ökostrom? / Günther Hirth (Sterr-Kölln & Partner, Freiburg): Rendite statt Steuerersparnis. Finanzierungskonzepte für erneuerbare Energien / Klaus Dosch (Aachener Stiftung Kathy Beys): Wirb oder stirb! Die Chancen von „grünem" Strom  auf dem liberalisierten Strommarkt
Zur Diskussion / Zwischen Klimaschutz und Markt– Der Umbau des Energiemarktes
Ganz praktisch / Förderprogramme – Eine kurze Übersicht / Tikom-Matrizen – Ein Werkzeug zur Beurteilung und Weiterentwicklung betrieblicher   Umweltschutzaktivitäten

Herausgeber
UnternehmensGrün - Verband zur Förderung umweltgerechten Wirtschaften.

Siehe auch im Internet: www.unternehmensgruen.de

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