Michael Lindenberg: Ware Strafe

Artikel-Nr.: WO 1
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Abstract
Dieses Band behandelt zwei Themenkreise, die in der kriminologischen bzw. kriminalpolitischen Diskussion eine immer größere Rolle spielen: Zum einen den Versuch, freiheitsentziehende Kriminalitätssanktionen mit technischen Hilfsmitteln wie dem elektronischen Halsband kostengünstig zu bewältigen. Zum anderen die Tendenz zur Entstaatlichung der Sozialkontrolle - hier des Strafvollzugs -, die in eine umfassende Kommerzialisierung mündet. Abschließend analysiert der Autor die Voraussetzungen und Konsequenzen der Privatisierung staatlicher Kontrolle. Diese Entwicklungen sind in den USA weit fortgeschritten und führen zu einem bestrafungsindustriellen Komplex mit enger Verzahnung von staatlichen, professionellen und ökonomischen Interessen.

Vorwort
Man versteht echt die Welt nicht mehr: Ein kleines Arm- oder Fußband, besser noch ein Implantat nach Art eines Herzschrittmachers, gewartet von gutwilligen Sozialarbeitern oder einer kundenorientierten Telekom-Firma - und schon wächst die Sicherheit der Bürger, sparen wir Kosten und verhindern das Verbrechen wie den lästigen Ungehorsam antiautoritär erzogener Halbstarker und rassistischer Skins. Warum also regt man sich auf, spricht von elektronischen Halsbändern, punitiver City und industriellem Straf-Komplex? Es funktioniert doch ohne Staat, ohne repressive Strafjustiz, ohne anti-humane Gefängnisse. Wollten wir das nicht immer so?
Geht es wirklich darum, daß diese Techniken heute zumeist doch nicht billiger und effektiver arbeiten, daß immer noch die search-and-destroy-Politik unverbesserlicher Betonköpfe sich durchsetzt, und daß im Sinne des net-widening heute weniger die Gefährlichen, sondern eher das breite Vorfeld derjenigen erfaßt wird, die ohnehin nur selten fliehen? Dann wäre das ein schieres Aus- und Fortbildungs-Problem, ein Problem technischer Verbesserung, eine Frage eines preiswerteren lean managements.
Und was ist das für eine doppelte Zwickmühle: Erst taumeln wir vom Behandlungs-Optimismus ("wir müssen nur ein wenig besser diagnostizieren...") zur Kritik des nothing works, und dann zurück zur Anti-Kritik schierer Sicherheits-Techniken. Und dann pendeln wir von der Kritik am staatlichen Gewaltmonopol ('der Staat als Täter') einmal mehr zurück zum Staat als Garanten gegen Marktimperative und rechte Gewalt? Oder sollen wir, die wir doch gegen sämtliche Formen 'totaler Institutionen' gekämpft haben, diese jetzt wieder gegenüber profitlüsternen Sicherheits-Industrien verteidigen?
Nehmen wir einmal an, wir könnten die vordergründigen Probleme dieser neuen Techniken lösen, also sie effizienter und preiswerter ausgestalten, sie human mit harm-reduction und niederschwelliger Hilfe verbinden und ohne net-widening reale Alternativen zur totalen Institution garantieren - was stört uns dann an diesem 'neuen Weg', das Übel der Kriminalität zu bändigen?
Sehen wir einmal davon ab, daß solche Optimierungs-Versprechen sich nur selten realisieren lassen ("nur noch ein wenig mehr Personal, eine kleine Ausweitung des Lauschangriffs ... "), dann bleibt dreierlei:
1. Das Wissen darum, daß - wie Foucaults Überwachen und Strafen uns lehrte - in diesem Bereich seit seinen Anfängen vor 400 Jahren 'good intentions', daß gute Absichten und Reformwünsche stets in bürokratisch-professionellen Eigeninteressen untergingen, daß hier jeder Apparat, der von der Idee des Crimen, der Gefährlichkeit und der 'inneren Sicherheit' geleitet wird, über kurz oder lang seinen eigenen Weg gehen muß; einen Weg, auf dem die Interessen der Klienten/Kunden ebenso wenig interessieren, wie die ursprünglichen Reform-Intentionen. Ein Schicksal, das potenziert immer dann zu erwarten ist, wenn sich Staat und Kapital vereinen, um 'Kunden' mit einer Ware zu beglücken, die diese weder begehren noch gegen die sie sich wehren können, um so aus 'Kunden' eine Ware zu machen, die einträglichen Profit verspricht.
2. Wie uns sodann die Experimente von Zimbardo und Milgram demonstrierten, verführt alleine die Macht, andere 'berechtigt' zu kontrollieren, zu strafen, zu sichern dazu, diese Macht zu mißbrauchen, solange diese anderen sich nicht wehren, nicht ausweichen können. Wir kennen dies aus der zumeist verschwiegenen Gewalt-Kultur unserer Strafanstalten; wie wird es sein, wenn technische Machbarkeit, Profit- Interesse und staatliches Sicherheitsversprechen sich miteinander im unkontrollierbaren Kyborg eines bestrafungs-industriellen Komplexes zusammenfinden? Es ist gerade die technisch-bürokratische Machbarkeit, die im Mantel 'wohlverstandener Interessenwahrung' unter uns den Holocaust schüren konnte, in einer Moderne, in welcher der 'Staat als Gärtner' nunmehr auf fast schmerzlose Mittel der Unkraut-Vertilgung zurückgreifen kann, wie uns dies Zygmunt Bauman in seiner Dialektik der Ordnung aufzuzeigen versuchte.
3. Und, last not least, gehört es wohl zu einem der grundlegenden Menschenrechte - die wir erst noch erlernen und aushalten müssen stets die Möglichkeit zu haben, sich totaler Kontrolle entziehen zu können, und sei diese Chance, diese Hoffnung auch noch so klein. Eine perfekte Kontrolle vernichtet mögliche Gegenmacht und damit diese Macht selber; sie wäre Gewalt gegenüber Objekten, die Subjekte zur Ware degradiert, sie kommodifiziert.
Nein, es geht nicht darum, Gefängnisse durch Elektronik auszubauen, sie durch Chips zu ersetzen, sondern darum, sie soweit wie möglich überflüssig zu machen, ohne auf die Gleichung hereinzufallen, Kriminalität zeuge stets und zumeist von einer nicht zu bändigenden Gefährlichkeit für uns und unsere Gesellschaft.
Wieweit wir bisher auf diesem Scheideweg vorangekommen sind, worin er wurzelt und wie eine administrativ ausgerichtete Kriminologie dieses Spiel vorantreiben kann, zeigt Michael Lindenberg an zwei sorgfältig recherchierten Beispielen: Aus den USA, einem Land, das heute 6-mal soviel Strafanstalten pro 100.000 der Bevölkerung betreibt wie wir in Europa, und aus Schweden, das heute mit seiner die Gefängnisse füllenden Drogenpolitik Schrittmacherfunktion für Europa übernehmen will. Eine Analyse, die geeignet ist, uns in ihrer nüchternen Sprache bange werden zu lassen.
Stephan Quensel

Inhaltsverzeichnis
Vorwort / Danksagung / Einleitung: Kurzer Rückblick auf das Geschäft mit der Strafe Einige Vorüberlegungen zur Kommodifizierung von Strafe
I. Die Firma
1.1. Zugang zur Firma / 1.2. Von der Idee zur Industrie / 1.3. Bürokratische Kunden / 1.4. Angebote der neuen Diener / 1.4. 1. Das Flaggschiff /1.4.2. Wähle 900! / 1.4.3. Im Inneren der Überwachungsmaschine / 1.4.4. Nach dem Kauf: Service / 1.5. Internationale Erweckung / 1.6. Werben um Aktionäre /1.7. Ideologie: Ungeschminkt und handhabbar 66
II: Das Kontrollamt
2. 1. Das preiswerte Gefängnis. Sein Siegeszug in Kalifornien / 2.2. Das Bewährungsamt Tulare County: Protection, Correction, Service / 2.2.1. Ankunft / 2.2.2. Die stationäre Kontrollzentrale / 2.2.3. Der Uberwachungstechniker / 2.2.4. Leuchtendes Beispiel: Überwachung auf eigene Kosten / 2.2.5. Große Flucht / 2.2.6. Kleine Fluchten / 2.2.7. Die fahrende Kontrolleinheit / 2.2.8. Höllische Sachlichkeit. Die Bewährungsbeamten / 2.2.3. Notwendiger Nachsatz: Klassifizieren in Tulare County
III: Das helfende Amt
3.1. Eine vergleichbare Gefängnissimulation? / 3.2. Zugang und Ablehnung. Feldbedingungen in Malmö / 3.3. Steigender Druck auf das Gefängnis und die Einführung elektronischer Überwachung / 3.4. Die stationäre Hilfezentrale oder: Im Pästorat / 3.4. 1. Erste Zone / 3.4.2. Zweite Zone / 3.4.3. Dritte Zone / 3.5. Behandlungsarbeit und elektronische Überwachung / 3.5.1. Die Aufnahme. Dem Gefängnis so ähnlich wie möglich / 3.5.2. Hausbesuche
IV. Kommodifizierung strafrechtlicher Kontrolle
4. 1. Elektronische Überwachung in den USA und Schweden: Management und Therapie / 4. 1. 1. Fragmentierung vs. Zentralisierung / 4.1.2. Fallmanagement versus Klientenzentrierung / 4.1.3. Die Gemeinsamkeit: Das Gefängnis soll bleiben / 4.1.4. Acht gute Gründe für die Praxis, elektronische Überwachung einzusetzen / 4.2. Kommodifizierung von Sicherheit / 4.2.1. "Sicherheit" im Geschichtsprozeß / 4.2. 1. 1. Die väterliche Regierung oder die begleitende Polizei / 4.2.1.2. Der liberale Minimalstaat oder die gerufene Polizei /4.2.1.3. Der Sozialstaat / 4.2.2. Kommodifizierung strafrechtlicher Kontrolle / 4.2.3. Neue Netzwerke und staatlicher Einfluß / 4.2.4. Normalisierung und Akkommodierung
Literaturverzeichnis

Autor
Zunächst Bauarbeiter, Krankenträger, verschiedene gewerbliche Tätigkeiten. Studium der Sozialarbeit. Zehnjährige Tätigkeit als Sozialarbeiter im Bereich der Straffälligenarbeit. Studium der Kriminologie. Zweieinhalb Jahre Mitarbeit an einen Forschungsprojekt Technik und Soziale Kontrolle der Universität Hamburg. Seit 1996 Referatsleiter im Amt für Jugend, Hamburg.
Abstract
Dieses Band behandelt zwei Themenkreise, die in der kriminologischen bzw. kriminalpolitischen Diskussion eine immer größere Rolle spielen: Zum einen den Versuch, freiheitsentziehende Kriminalitätssanktionen mit technischen Hilfsmitteln wie dem elektronischen Halsband kostengünstig zu bewältigen. Zum anderen die Tendenz zur Entstaatlichung der Sozialkontrolle - hier des Strafvollzugs -, die in eine umfassende Kommerzialisierung mündet. Abschließend analysiert der Autor die Voraussetzungen und Konsequenzen der Privatisierung staatlicher Kontrolle. Diese Entwicklungen sind in den USA weit fortgeschritten und führen zu einem bestrafungsindustriellen Komplex mit enger Verzahnung von staatlichen, professionellen und ökonomischen Interessen.

Vorwort
Man versteht echt die Welt nicht mehr: Ein kleines Arm- oder Fußband, besser noch ein Implantat nach Art eines Herzschrittmachers, gewartet von gutwilligen Sozialarbeitern oder einer kundenorientierten Telekom-Firma - und schon wächst die Sicherheit der Bürger, sparen wir Kosten und verhindern das Verbrechen wie den lästigen Ungehorsam antiautoritär erzogener Halbstarker und rassistischer Skins. Warum also regt man sich auf, spricht von elektronischen Halsbändern, punitiver City und industriellem Straf-Komplex? Es funktioniert doch ohne Staat, ohne repressive Strafjustiz, ohne anti-humane Gefängnisse. Wollten wir das nicht immer so?
Geht es wirklich darum, daß diese Techniken heute zumeist doch nicht billiger und effektiver arbeiten, daß immer noch die search-and-destroy-Politik unverbesserlicher Betonköpfe sich durchsetzt, und daß im Sinne des net-widening heute weniger die Gefährlichen, sondern eher das breite Vorfeld derjenigen erfaßt wird, die ohnehin nur selten fliehen? Dann wäre das ein schieres Aus- und Fortbildungs-Problem, ein Problem technischer Verbesserung, eine Frage eines preiswerteren lean managements.
Und was ist das für eine doppelte Zwickmühle: Erst taumeln wir vom Behandlungs-Optimismus ("wir müssen nur ein wenig besser diagnostizieren...") zur Kritik des nothing works, und dann zurück zur Anti-Kritik schierer Sicherheits-Techniken. Und dann pendeln wir von der Kritik am staatlichen Gewaltmonopol ('der Staat als Täter') einmal mehr zurück zum Staat als Garanten gegen Marktimperative und rechte Gewalt? Oder sollen wir, die wir doch gegen sämtliche Formen 'totaler Institutionen' gekämpft haben, diese jetzt wieder gegenüber profitlüsternen Sicherheits-Industrien verteidigen?
Nehmen wir einmal an, wir könnten die vordergründigen Probleme dieser neuen Techniken lösen, also sie effizienter und preiswerter ausgestalten, sie human mit harm-reduction und niederschwelliger Hilfe verbinden und ohne net-widening reale Alternativen zur totalen Institution garantieren - was stört uns dann an diesem 'neuen Weg', das Übel der Kriminalität zu bändigen?
Sehen wir einmal davon ab, daß solche Optimierungs-Versprechen sich nur selten realisieren lassen ("nur noch ein wenig mehr Personal, eine kleine Ausweitung des Lauschangriffs ... "), dann bleibt dreierlei:
1. Das Wissen darum, daß - wie Foucaults Überwachen und Strafen uns lehrte - in diesem Bereich seit seinen Anfängen vor 400 Jahren 'good intentions', daß gute Absichten und Reformwünsche stets in bürokratisch-professionellen Eigeninteressen untergingen, daß hier jeder Apparat, der von der Idee des Crimen, der Gefährlichkeit und der 'inneren Sicherheit' geleitet wird, über kurz oder lang seinen eigenen Weg gehen muß; einen Weg, auf dem die Interessen der Klienten/Kunden ebenso wenig interessieren, wie die ursprünglichen Reform-Intentionen. Ein Schicksal, das potenziert immer dann zu erwarten ist, wenn sich Staat und Kapital vereinen, um 'Kunden' mit einer Ware zu beglücken, die diese weder begehren noch gegen die sie sich wehren können, um so aus 'Kunden' eine Ware zu machen, die einträglichen Profit verspricht.
2. Wie uns sodann die Experimente von Zimbardo und Milgram demonstrierten, verführt alleine die Macht, andere 'berechtigt' zu kontrollieren, zu strafen, zu sichern dazu, diese Macht zu mißbrauchen, solange diese anderen sich nicht wehren, nicht ausweichen können. Wir kennen dies aus der zumeist verschwiegenen Gewalt-Kultur unserer Strafanstalten; wie wird es sein, wenn technische Machbarkeit, Profit- Interesse und staatliches Sicherheitsversprechen sich miteinander im unkontrollierbaren Kyborg eines bestrafungs-industriellen Komplexes zusammenfinden? Es ist gerade die technisch-bürokratische Machbarkeit, die im Mantel 'wohlverstandener Interessenwahrung' unter uns den Holocaust schüren konnte, in einer Moderne, in welcher der 'Staat als Gärtner' nunmehr auf fast schmerzlose Mittel der Unkraut-Vertilgung zurückgreifen kann, wie uns dies Zygmunt Bauman in seiner Dialektik der Ordnung aufzuzeigen versuchte.
3. Und, last not least, gehört es wohl zu einem der grundlegenden Menschenrechte - die wir erst noch erlernen und aushalten müssen stets die Möglichkeit zu haben, sich totaler Kontrolle entziehen zu können, und sei diese Chance, diese Hoffnung auch noch so klein. Eine perfekte Kontrolle vernichtet mögliche Gegenmacht und damit diese Macht selber; sie wäre Gewalt gegenüber Objekten, die Subjekte zur Ware degradiert, sie kommodifiziert.
Nein, es geht nicht darum, Gefängnisse durch Elektronik auszubauen, sie durch Chips zu ersetzen, sondern darum, sie soweit wie möglich überflüssig zu machen, ohne auf die Gleichung hereinzufallen, Kriminalität zeuge stets und zumeist von einer nicht zu bändigenden Gefährlichkeit für uns und unsere Gesellschaft.
Wieweit wir bisher auf diesem Scheideweg vorangekommen sind, worin er wurzelt und wie eine administrativ ausgerichtete Kriminologie dieses Spiel vorantreiben kann, zeigt Michael Lindenberg an zwei sorgfältig recherchierten Beispielen: Aus den USA, einem Land, das heute 6-mal soviel Strafanstalten pro 100.000 der Bevölkerung betreibt wie wir in Europa, und aus Schweden, das heute mit seiner die Gefängnisse füllenden Drogenpolitik Schrittmacherfunktion für Europa übernehmen will. Eine Analyse, die geeignet ist, uns in ihrer nüchternen Sprache bange werden zu lassen.
Stephan Quensel

Inhaltsverzeichnis
Vorwort / Danksagung / Einleitung: Kurzer Rückblick auf das Geschäft mit der Strafe Einige Vorüberlegungen zur Kommodifizierung von Strafe
I. Die Firma
1.1. Zugang zur Firma / 1.2. Von der Idee zur Industrie / 1.3. Bürokratische Kunden / 1.4. Angebote der neuen Diener / 1.4. 1. Das Flaggschiff /1.4.2. Wähle 900! / 1.4.3. Im Inneren der Überwachungsmaschine / 1.4.4. Nach dem Kauf: Service / 1.5. Internationale Erweckung / 1.6. Werben um Aktionäre /1.7. Ideologie: Ungeschminkt und handhabbar 66
II: Das Kontrollamt
2. 1. Das preiswerte Gefängnis. Sein Siegeszug in Kalifornien / 2.2. Das Bewährungsamt Tulare County: Protection, Correction, Service / 2.2.1. Ankunft / 2.2.2. Die stationäre Kontrollzentrale / 2.2.3. Der Uberwachungstechniker / 2.2.4. Leuchtendes Beispiel: Überwachung auf eigene Kosten / 2.2.5. Große Flucht / 2.2.6. Kleine Fluchten / 2.2.7. Die fahrende Kontrolleinheit / 2.2.8. Höllische Sachlichkeit. Die Bewährungsbeamten / 2.2.3. Notwendiger Nachsatz: Klassifizieren in Tulare County
III: Das helfende Amt
3.1. Eine vergleichbare Gefängnissimulation? / 3.2. Zugang und Ablehnung. Feldbedingungen in Malmö / 3.3. Steigender Druck auf das Gefängnis und die Einführung elektronischer Überwachung / 3.4. Die stationäre Hilfezentrale oder: Im Pästorat / 3.4. 1. Erste Zone / 3.4.2. Zweite Zone / 3.4.3. Dritte Zone / 3.5. Behandlungsarbeit und elektronische Überwachung / 3.5.1. Die Aufnahme. Dem Gefängnis so ähnlich wie möglich / 3.5.2. Hausbesuche
IV. Kommodifizierung strafrechtlicher Kontrolle
4. 1. Elektronische Überwachung in den USA und Schweden: Management und Therapie / 4. 1. 1. Fragmentierung vs. Zentralisierung / 4.1.2. Fallmanagement versus Klientenzentrierung / 4.1.3. Die Gemeinsamkeit: Das Gefängnis soll bleiben / 4.1.4. Acht gute Gründe für die Praxis, elektronische Überwachung einzusetzen / 4.2. Kommodifizierung von Sicherheit / 4.2.1. "Sicherheit" im Geschichtsprozeß / 4.2. 1. 1. Die väterliche Regierung oder die begleitende Polizei / 4.2.1.2. Der liberale Minimalstaat oder die gerufene Polizei /4.2.1.3. Der Sozialstaat / 4.2.2. Kommodifizierung strafrechtlicher Kontrolle / 4.2.3. Neue Netzwerke und staatlicher Einfluß / 4.2.4. Normalisierung und Akkommodierung
Literaturverzeichnis

Autor
Zunächst Bauarbeiter, Krankenträger, verschiedene gewerbliche Tätigkeiten. Studium der Sozialarbeit. Zehnjährige Tätigkeit als Sozialarbeiter im Bereich der Straffälligenarbeit. Studium der Kriminologie. Zweieinhalb Jahre Mitarbeit an einen Forschungsprojekt Technik und Soziale Kontrolle der Universität Hamburg. Seit 1996 Referatsleiter im Amt für Jugend, Hamburg.
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